Online Vision GmbH – B2B-AGB · Stand 03.08.2026
1. Geltungsbereich und Unternehmerstatus
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Online Vision GmbH, Mittelstraße 31, 14467 Potsdam (nachfolgend „Online Vision“), und ihren Kunden über Agentur-, Beratungs-, Entwicklungs-, Design-, Marketing-, Hosting-, Wartungs- und sonstige digitale Leistungen.
1.2 Online Vision schließt auf Grundlage dieser AGB ausschließlich Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Der Kunde erklärt, den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu schließen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
1.3 Diese AGB gelten für künftige gleichartige Verträge nur, wenn ihre Einbeziehung für die betreffende Geschäftsbeziehung vereinbart wurde. Entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Online Vision ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Die vorbehaltlose Leistungserbringung gilt nicht als Zustimmung.
2. Vertragsschluss, Vertragsunterlagen und Rangfolge
2.1 Darstellungen auf Websites, in sozialen Medien, Präsentationen oder Werbemitteln sind unverbindlich und stellen kein bindendes Angebot dar. Der Vertrag kommt durch fristgerechte Annahme eines Angebots von Online Vision, durch eine Auftragsbestätigung oder durch den Beginn der Leistungserbringung auf Grundlage einer eindeutigen Bestellung des Kunden zustande.
2.2 Individuelle Vertragsabreden gehen diesen AGB vor. Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (1) ausdrücklich ausgehandelte Individualabreden, (2) das konkrete Angebot oder die Auftragsbestätigung einschließlich Anlagen, (3) eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, soweit Datenschutz betroffen ist, und (4) diese AGB.
2.3 Eine Anfragegarantie besteht nur, wenn im Angebot ausdrücklich die Garantieart (Leistungsgarantie oder Rückerstattungsgarantie), das Garantieziel und die aktive Projekt-/Garantiephase bezeichnet sind. Als Garantieziel genügt eine eindeutige Bestimmung der garantierten Gesamtzahl qualifizierter Kundenanfragen für das im Angebot bezeichnete Projekt; zusätzliche Zielgruppen-, Regions-, Branchen- oder sonstige Qualifikationsbegrenzungen gelten nur, wenn sie im Garantieziel oder an anderer Stelle des Angebots ausdrücklich benannt sind. Soweit das Angebot keine abweichenden Regelungen enthält, richten sich Qualifikation, Zurechnung, Messsystem, Nachlauf- und Auswertungszeitraum, Mitwirkungspflichten, Ausschlüsse und Garantieleistung ergänzend nach Ziffern 14 bis 19. Allgemeine Werbeaussagen begründen keine weitergehende Garantie.
2.4 Rechtserhebliche Erklärungen im laufenden Vertragsverhältnis können, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist, in Textform abgegeben werden. Individuelle mündliche Abreden bleiben wirksam; sie sollen aus Beweisgründen in Textform bestätigt werden.
3. Begriffsbestimmungen
3.1 „Projekt“ ist eine sachlich oder zeitlich abgrenzbare Einmal- oder Werkleistung, insbesondere die Erstellung oder der Relaunch einer Website, eines Shops, einer Landingpage, eines Logos oder eines sonstigen Gestaltungsergebnisses.
3.2 „Kampagne“ ist die im Angebot bezeichnete, auf einen bestimmten Markt, eine Zielgruppe, Region oder Leistung ausgerichtete SEO-, SEA-, Social-Media-, Content- oder sonstige Marketingmaßnahme.
3.3 „Kundenanfrage“ oder „Lead“ ist ein über einen vereinbarten oder zuverlässig zurechenbaren Kontaktweg eingehender Kontakt einer individualisierbaren natürlichen oder juristischen Person. Ob die Anfrage für eine Anfragegarantie als qualifiziert zählt, bestimmt sich nach Ziffer 14.
3.4 „Drittkosten“ sind insbesondere Werbebudgets, Klick- und Plattformkosten, Domain-, Hosting-, Lizenz-, Stockmedien-, Versand-, Druck-, Zahlungsdienst- und sonstige Kosten externer Anbieter.
3.5 „Werktage“ sind Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Sitz von Online Vision.
3.6 Eine „Korrekturschleife“ ist die einmalige gebündelte Mitteilung sämtlicher Änderungswünsche zu einem vorgelegten Arbeitsstand und deren einmalige Umsetzung, soweit die Änderungen vom vereinbarten Leistungsumfang erfasst sind.
4. Art und Umfang der Leistungen
4.1 Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich abschließend aus dem Angebot. Online Vision schuldet nur ausdrücklich benannte Leistungen und Ergebnisse. Angaben zu Erwartungen, Prognosen, Reichweiten, Rankings oder wirtschaftlichen Wirkungen sind keine Beschaffenheits- oder Erfolgsgarantie, sofern sie nicht ausdrücklich als Anfragegarantie nach Ziffern 16 und 17 vereinbart sind.
4.2 Soweit ein bestimmtes Arbeitsergebnis geschuldet wird, gelten für diesen Leistungsteil die werkvertraglichen Vorschriften. Laufende Beratung, Betreuung und Optimierung sind Dienstleistungen, soweit kein konkreter Erfolg übernommen wird. Die rechtliche Einordnung eines gemischten Vertrags richtet sich nach seinem tatsächlichen Schwerpunkt; die Bezeichnung einzelner Module ist hierfür nicht allein maßgeblich.
4.3 Online Vision ist in der Wahl fachlich geeigneter Methoden, Werkzeuge, Kanäle, Plattformen und interner Arbeitsabläufe frei, soweit das Angebot keine verbindlichen Vorgaben enthält und berechtigte Interessen des Kunden gewahrt bleiben. Maßnahmen dürfen im Rahmen des vereinbarten Ziels optimiert, ausgetauscht oder neu gewichtet werden.
4.4 Online Vision darf qualifizierte Mitarbeiter, freie Mitarbeiter und Subunternehmer einsetzen und bleibt dem Kunden gegenüber für die vertragsgemäße Leistung verantwortlich. Ein bestimmter Mitarbeiter ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
4.5 Leistungen außerhalb des Angebots, nachträgliche Erweiterungen, zusätzliche Varianten, neue Funktionen, Zielgruppen oder Regionen sowie Änderungen bereits freigegebener Inhalte sind Zusatzleistungen und bedürfen einer gesonderten Beauftragung.
5. Einsatz KI-gestützter Werkzeuge
5.1 Online Vision darf marktübliche KI-gestützte Werkzeuge zur Recherche, Strukturierung sowie Text-, Bild-, Audio- oder Codeunterstützung einsetzen. Eine vollständig manuelle Erstellung ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
5.2 Online Vision prüft KI-unterstützte Arbeitsergebnisse im Rahmen der geschuldeten fachlichen Sorgfalt. Soweit Bestandteile keinen urheberrechtlichen Schutz genießen oder Rechte nur nach den Bedingungen des jeweiligen Anbieters eingeräumt werden können, beschränkt sich die Rechteeinräumung auf den rechtlich und vertraglich verfügbaren Umfang.
5.3 Vertrauliche Informationen, Geschäftsgeheimnisse und personenbezogene Daten werden nur dann an externe KI-Anbieter übermittelt, wenn dies für die Leistung erforderlich, datenschutzrechtlich zulässig und mit dem Kunden oder in einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abgestimmt ist. Anonymisierte oder nicht vertrauliche Inhalte bleiben hiervon unberührt.
6. Allgemeine Mitwirkungspflichten des Kunden
6.1 Der Kunde unterstützt Online Vision vollständig, wahrheitsgemäß, rechtzeitig und in geeigneter Form. Er benennt einen entscheidungs- und freigabebefugten Ansprechpartner und stellt dessen angemessene Erreichbarkeit sicher.
6.2 Sämtliche für die Leistung erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge, Inhalte, Bilder, Texte, Logos, Preis- und Leistungsangaben, technischen Umgebungen und Freigaben sind vollständig und in nutzbarem Format bereitzustellen. Erforderliche Zugänge sind, soweit im Angebot nichts anderes geregelt ist, innerhalb von fünf Werktagen nach Anforderung bereitzustellen.
6.3 Freigaben, Rückfragen und Informationsanforderungen von Online Vision sind innerhalb von drei Werktagen zu beantworten. Der Kunde prüft Entwürfe und Zwischenstände sorgfältig, insbesondere Namen, Kontaktdaten, Preise, Leistungsangaben, Tatsachenbehauptungen und rechtlich sensible Inhalte.
6.4 Vereinbarte Strategie-, Onboarding-, Reporting- und Check-in-Termine sind wahrzunehmen oder mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Bei Verträgen mit Anfragegarantie stellt die regelmäßige Teilnahme an den vereinbarten Strategie- und Check-in-Terminen eine wesentliche Mitwirkungspflicht und Garantiebedingung nach Ziffer 18 dar. Wiederholt unentschuldigt ausgefallene Termine dürfen nach vorherigem Hinweis mit dem tatsächlich entstandenen, angemessenen Mehraufwand berechnet werden.
6.5 Der Kunde erstellt vor Eingriffen in bestehende Systeme eine aktuelle Datensicherung, soweit Online Vision nicht ausdrücklich mit Backups beauftragt ist. Er informiert Online Vision über besondere technische, rechtliche, sicherheitsrelevante oder betriebliche Anforderungen, die für die Leistung erkennbar bedeutsam sind.
6.6 Soweit eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, schließen die Parteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung. Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm veranlasste Datenerhebung, Datenverarbeitung und Kontaktaufnahme rechtlich zulässig ist.
7. Leistungsbeginn, Termine und Folgen fehlender Mitwirkung
7.1 Leistungs- und Garantiefristen beginnen, soweit das Angebot kein verbindliches Startdatum bestimmt, mit Eintritt der nachfolgenden Startvoraussetzungen: Vertragsschluss, Eingang einer fälligen Anzahlung, abgeschlossenes Onboarding, Bereitstellung der für den Projektstart erforderlichen Zugänge, Inhalte und Freigaben, funktionsfähiges Tracking sowie bei bezahlter Werbung das vereinbarte Werbebudget. Bestimmt das Angebot ein Startdatum, setzt dessen Lauf für Garantiefristen ebenfalls das Vorliegen dieser Voraussetzungen voraus, sofern das Startdatum nicht ausdrücklich als hiervon unabhängig vereinbart ist.
7.2 Online Vision bestätigt den Eintritt der Startvoraussetzungen und das hieraus folgende Startdatum in Textform. Liegen sämtliche Startvoraussetzungen vor und bestätigt Online Vision den Start nicht innerhalb von fünf Werktagen, beginnt die betreffende Frist mit Ablauf des fünften Werktages, soweit nicht eine im Angebot bezeichnete externe Plattformfreigabe noch aussteht und Online Vision den Kunden hierüber innerhalb dieser Frist informiert.
7.3 Durch den Kunden verursachte Behinderungen verlängern vereinbarte Fristen um die nachgewiesene Dauer der Behinderung zuzüglich einer erforderlichen Wiederanlaufzeit von höchstens fünf Werktagen. Online Vision gerät insoweit nicht in Verzug.
7.4 Fehlt eine notwendige Mitwirkung, darf Online Vision die hiervon betroffene Leistung nach Hinweis bis zur Nachholung aussetzen. Fällige Vergütungsansprüche bleiben unberührt, soweit Online Vision leistungsbereit ist und die Verzögerung aus der Sphäre des Kunden stammt. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
7.5 Zusätzlicher Aufwand infolge verspäteter, fehlerhafter oder nachträglich geänderter Mitwirkung ist nach dem im Angebot vereinbarten Stundensatz zu vergüten, wenn Online Vision den Kunden vor Entstehung wesentlichen Zusatzaufwands auf dessen Ursache und die voraussichtliche Vergütung hinweist. Ist kein Stundensatz vereinbart, bedarf die Zusatzleistung einer gesonderten Vergütungsvereinbarung.
7.6 Dauert eine wesentliche Mitwirkungsverletzung trotz angemessener Nachfrist fort oder ist eine Fortsetzung hierdurch unzumutbar, darf Online Vision aus wichtigem Grund kündigen. Bereits erbrachte Leistungen, entstandene Drittkosten und gesetzliche Vergütungsansprüche bleiben abrechenbar.
8. Leistungsänderungen, Zusatzleistungen und Korrekturschleifen
8.1 Soweit das Angebot nichts anderes bestimmt, sind bei Design-, Text- und Webprojekten zwei Korrekturschleifen enthalten. Der Kunde übermittelt sein Feedback je Schleife vollständig, widerspruchsfrei und gebündelt über den vereinbarten Kommunikationsweg.
8.2 Korrekturen sind Änderungen innerhalb des freigegebenen Konzepts und des vereinbarten Umfangs. Zusatzleistungen sind insbesondere neue Funktionen, zusätzliche Seiten oder Varianten, ein Wechsel des Konzepts oder Designs, neue Inhalte nach Freigabe, Änderungen der Zielgruppe oder Positionierung sowie die Beseitigung von Folgen kundenseitiger oder fremder Eingriffe.
8.3 Online Vision teilt dem Kunden vor der Umsetzung mit, wenn ein Wunsch voraussichtlich eine Zusatzleistung darstellt. Die Umsetzung erfolgt erst nach Freigabe eines Zusatzangebots oder eines bezifferten bzw. nachvollziehbar geschätzten Zeitaufwands in Textform.
8.4 Änderungswünsche können Termine und Budgets beeinflussen. Online Vision darf die hiervon betroffene Arbeit bis zur Entscheidung über einen Change Request aussetzen, wenn die Fortführung der ursprünglichen Ausführung andernfalls wirtschaftlich oder technisch nicht sinnvoll ist.
9. Vergütung, Drittkosten und Zahlungsbedingungen
9.1 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Maßgeblich sind die im Angebot ausgewiesenen Preise und Zahlungspläne.
9.2 Soweit im Angebot nichts anderes geregelt ist, sind bei Einmalprojekten 50 % der Vergütung nach Vertragsschluss und 50 % nach Abnahme oder Eintritt der gesetzlichen Abnahmefiktion fällig. Laufende Vergütungen sind monatlich im Voraus fällig. Rechnungen sind innerhalb von zehn Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug zu zahlen.
9.3 Werbebudgets und sonstige Drittkosten sind nicht in der Agenturvergütung enthalten, sofern das Angebot sie nicht ausdrücklich als enthalten bezeichnet. Sie werden unmittelbar vom Kunden an den Drittanbieter gezahlt oder Online Vision vorab als Vorschuss bereitgestellt.
9.4 Erhöht ein Drittanbieter während eines laufenden Vertrags seine Preise oder ändert er Lizenzbedingungen, darf Online Vision nur die nachweislich erhöhten Drittkosten ab deren Wirksamwerden weiterberechnen. Online Vision informiert den Kunden über erkennbare wesentliche Erhöhungen vorab. Eine Erhöhung der eigenen Agenturvergütung bedarf einer gesonderten Vereinbarung oder einer im Angebot bestimmten Anpassungsregelung.
9.5 Im Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Online Vision darf nach Mahnung und angemessener Nachfrist noch nicht erbrachte Leistungen aussetzen und noch nicht übertragene Nutzungsrechte zurückhalten, soweit dies verhältnismäßig ist. Vollständig bezahlte und bereits übertragene Arbeitsergebnisse werden nicht allein wegen anderer Zahlungsrückstände gesperrt.
9.6 Der Kunde darf mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen sowie mit Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte dürfen auf Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis gestützt werden. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
10. Webdesign, Entwicklung und technische Umsetzung
10.1 Der konkrete Funktions-, Seiten- und Inhaltsumfang einer Website, eines Shops oder einer Landingpage ergibt sich aus dem Angebot, einem freigegebenen Konzept oder einem ausdrücklich einbezogenen Pflichtenheft. Nicht ausdrücklich benannte Funktionen, Schnittstellen, Datenmigrationen, Mehrsprachigkeit oder besondere Sicherheits- und Barrierefreiheitsstandards sind nicht geschuldet.
10.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Darstellung für die bei Fertigstellung aktuellen Hauptversionen von Chrome, Edge, Firefox und Safari sowie für übliche Desktop-, Tablet- und Smartphone-Auflösungen optimiert. Eine pixelidentische Darstellung auf sämtlichen Geräten, Betriebssystemen und Browsern ist technisch nicht geschuldet.
10.3 CMS, Plugins, Themes, Schriftarten, Schnittstellen und Drittsoftware werden nur im vereinbarten Umfang eingesetzt. Online Vision darf technisch gleichwertige Komponenten verwenden, wenn ein sachlicher Grund besteht, keine wesentliche Mehrbelastung entsteht und der vertragsgemäße Zweck nicht beeinträchtigt wird.
10.4 Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie- und Consent-Texte sowie sonstige rechtliche Inhalte werden nur technisch eingebunden oder technisch aktualisiert, soweit sie vom Kunden oder einem hierzu befugten Rechtsdienstleister bereitgestellt werden. Online Vision schuldet keine Rechtsberatung, Einzelfallprüfung, laufende Rechtsüberwachung oder Gewähr für die rechtliche Vollständigkeit.
10.5 Ohne gesonderten Wartungs- oder Hostingvertrag ist nach Abnahme der Kunde für laufende Updates, Backups, Sicherheitsmaßnahmen, Lizenzen und technische Kompatibilität verantwortlich. Online Vision haftet nicht für später eintretende Sicherheitslücken oder Inkompatibilitäten, die nicht auf einem bei Abnahme vorhandenen Mangel oder einer von Online Vision zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen.
11. Abnahme von Werkleistungen
11.1 Online Vision zeigt die Fertigstellung eines Werks oder eines abgrenzbaren Werkteils an und fordert den Kunden zur Abnahme auf. Der Kunde prüft die Leistung innerhalb von zehn Werktagen, soweit im Angebot keine andere angemessene Frist bestimmt ist.
11.2 Die Abnahme darf wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden. Eine Verweigerung muss mindestens einen konkreten Mangel nachvollziehbar bezeichnen. Allgemeine Geschmacksabweichungen nach Ausschöpfung der vereinbarten Korrekturschleifen sind kein Mangel, wenn das freigegebene Konzept und die vereinbarte Beschaffenheit eingehalten wurden.
11.3 Das Werk gilt nach Maßgabe des § 640 Abs. 2 BGB als abgenommen, wenn Online Vision nach Fertigstellung eine angemessene Abnahmefrist gesetzt hat und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert.
11.4 Die vorbehaltlose produktive Nutzung, Veröffentlichung oder Freigabe zum Livegang gilt als Abnahmeerklärung, wenn der Kunde die Leistung zuvor angemessen prüfen konnte und sein Verhalten aus objektiver Sicht die Billigung als im Wesentlichen vertragsgemäß erkennen lässt. Teilabnahmen können verlangt werden, wenn ein Werkteil in sich abgeschlossen, selbständig nutzbar oder gesondert prüfbar ist und dem Kunden die Teilabnahme zumutbar ist.
12. Mängelrechte
12.1 Bei Mängeln einer Werkleistung ist Online Vision zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Online Vision darf nach eigener Wahl nachbessern oder neu herstellen, soweit die gewählte Art der Nacherfüllung für den Kunden zumutbar ist.
12.2 Der Kunde beschreibt Mängel so konkret, dass sie reproduziert und geprüft werden können, und ermöglicht den erforderlichen Systemzugriff. Den tatsächlich entstandenen angemessenen Aufwand einer unbegründeten Mängelprüfung darf Online Vision nur berechnen, wenn der Kunde erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass kein von Online Vision zu vertretender Mangel vorliegt.
12.3 Mängelansprüche bestehen nicht, soweit Online Vision darlegt und im Streitfall nachweist, dass die Störung auf einer nach Abnahme vorgenommenen, nicht abgestimmten Änderung des Kunden oder eines Dritten, einer ungeeigneten Systemumgebung, fehlenden erforderlichen Updates, einer Drittsoftware oder einer vertragswidrigen Nutzung beruht und nicht bereits bei Abnahme angelegt war.
12.4 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche aus Werkleistungen beträgt gegenüber Unternehmern ein Jahr ab Abnahme. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen, ausdrücklich übernommenen Garantien, Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit oder sonstiger zwingender gesetzlicher Haftung.
13. SEO, SEA, Online-Marketing und Werbekonten
13.1 Online Vision schuldet bei SEO-, SEA- und sonstigen Marketingleistungen die fachgerechte Durchführung der im Angebot beschriebenen Maßnahmen. Ohne ausdrücklich vereinbarte Anfragegarantie werden weder bestimmte Rankings, Sichtbarkeiten, Besucherzahlen, Leads, Aufträge, Umsätze noch Gewinne geschuldet.
13.2 Suchmaschinen, soziale Netzwerke und Werbeplattformen ändern Algorithmen, Richtlinien, Preise und technische Systeme eigenständig. Online Vision haftet nicht für hierauf beruhende Freigaben, Sperrungen, Reichweiten, Klickpreise, Indexierungen oder Platzierungen, soweit Online Vision die Ursache nicht zu vertreten hat.
13.3 Der Kunde stellt ein vereinbartes Werbebudget rechtzeitig und fortlaufend bereit. Eine Reduzierung, Unterbrechung oder verspätete Bereitstellung kann Kampagnen- und Garantiefristen nach Ziffern 7 und 19 hemmen. Werbebudget ist kein Entgelt von Online Vision und bleibt während einer unentgeltlichen Fortsetzungsphase vom Kunden zu tragen, soweit es für die Fortsetzung erforderlich ist. Aus dem bloßen Nachlauf- und Auswertungszeitraum nach Ziffer 16.2 folgt keine zusätzliche Budgetpflicht; Budgetpflichten aus einem parallel kostenpflichtig fortgesetzten oder verlängerten Betreuungsvertrag bleiben unberührt.
13.4 Werbekonten werden nach Möglichkeit im Namen und unter wirtschaftlicher Kontrolle des Kunden geführt. Soweit ausnahmsweise Konten oder technische Zwischenlösungen von Online Vision eingesetzt werden, ergeben sich Zugangs- und Übertragungsrechte ausschließlich aus dem Angebot und den Bedingungen des jeweiligen Drittanbieters.
13.5 Der Kunde prüft und genehmigt Keywords, Anzeigen, Zielseiten, Preise, Leistungs- und Tatsachenangaben vor Veröffentlichung. Online Vision schuldet ohne gesonderten zulässigen Prüfauftrag keine marken-, wettbewerbs-, heilmittelwerbe-, berufs- oder sonstige rechtliche Prüfung.
14. Qualifizierte Kundenanfragen
14.1 Eine Kundenanfrage zählt als „qualifiziert“, wenn sie während des maßgeblichen Garantiebemessungszeitraums oder einer unentgeltlichen Fortsetzungsphase eingeht und die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt. Zusätzliche Zielgruppen-, Regions-, Branchen- oder sonstige Qualifikationsbegrenzungen gelten nur, wenn sie im Garantieziel oder im Angebot ausdrücklich vereinbart sind. Im Übrigen müssen kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen: (a) Die Anfrage stammt von einer individualisierbaren natürlichen oder juristischen Person und ist weder Spam, Bot, Testkontakt noch offensichtlicher Missbrauch; (b) mindestens ein angegebener Kontaktweg ist im Zeitpunkt des Eingangs objektiv technisch nutzbar und nicht erkennbar falsch; (c) die Anfrage bringt nach ihrem objektiven Erklärungsinhalt ein auf Information, Beratung, Angebotserstellung oder Kontaktaufnahme gerichtetes Interesse an einer für das Projekt beworbenen Leistung oder einem beworbenen Produkt zum Ausdruck; (d) die Anfrage ist dem Projekt oder der Kampagne nach Ziffer 14.6 zurechenbar; und (e) es liegt keine Dublette nach Ziffer 14.3 vor.
14.2 Eine qualifizierte Anfrage setzt insbesondere weder einen Vertragsschluss noch ein bestimmtes Budget, eine bestimmte Abschluss-, Kauf-, Zahlungs- oder Investitionsbereitschaft, eine spätere Erreichbarkeit, eine Terminvereinbarung, eine Angebotsannahme, einen Umsatz oder Gewinn voraus. Die Anfrage bleibt qualifiziert, wenn der Interessent später nicht reagiert, sich gegen das Angebot entscheidet oder keinen Vertrag abschließt, sofern die Qualifikationskriterien bei Eingang objektiv erfüllt waren.
14.3 Eine „Dublette“ liegt vor, wenn dieselbe Person oder dasselbe Unternehmen innerhalb von 90 Tagen wegen desselben konkreten Bedarfs bereits als Anfrage erfasst wurde. Ein nachweisbar neuer, selbständiger Bedarf kann als neue Anfrage zählen. Ein abweichender Dublettenzeitraum gilt nur, wenn er im Angebot ausdrücklich bestimmt ist.
14.4 Nicht als qualifiziert zählen insbesondere reine Support-, Service-, Reklamations- oder Fehlanfragen, Anfragen ohne sachlichen Bezug zum beworbenen Projekt, Anfragen außerhalb ausdrücklich als Bestandteil des Garantieziels oder im Angebot vereinbarter Zielgruppen- oder Regionsbegrenzungen, bereits vor Kampagnenbeginn konkret aktive Kontakte des Kunden sowie Wiederholungen einer bereits gezählten Anfrage ohne neuen selbständigen Bedarf.
14.5 Anfragen von Bestandskunden zählen, wenn sie sich auf eine neue, vom Projekt oder der Kampagne erfasste Leistung oder einen neuen selbständigen Bedarf beziehen und ein eigenständiges konkretes Interesse erkennen lassen. Reine Bestandskundenbetreuung ohne neuen selbständigen Bedarf zählt nicht.
14.6 Als dem Projekt oder der Kampagne zurechenbar gelten Anfragen, die über eine von Online Vision betreute Landingpage, Anzeige, Suchmaschinenoptimierung, ein für das Projekt eingerichtetes oder vereinbartes Formular, eine Trackingnummer oder einen sonstigen für das Projekt eingerichteten Kontaktweg eingehen. Eine Zurechnung kann außerdem durch Trackingdaten, Referrer, Kampagnenparameter, Selbstauskunft des Interessenten oder andere zuverlässige Indizien nachgewiesen werden.
14.7 Online Vision stellt dem Kunden die erfassten Anfragen im vereinbarten System bereit. Der Kunde soll begründete Einwände gegen die Qualifikation innerhalb von fünf Werktagen unter Angabe des konkreten Ausschlussgrundes mitteilen. Spätere Einwände bleiben möglich, wenn der Ausschlussgrund zuvor nicht erkennbar war oder der Kunde die Verspätung nicht zu vertreten hat.
15. Tracking, CRM, Reporting und Datengrundlage
15.1 Für die Ermittlung der Garantiekennzahl ist vorrangig das im Angebot ausdrücklich benannte Messsystem maßgeblich. Ist dort kein primäres Messsystem bezeichnet, benennt Online Vision spätestens zum Garantiestart in Textform ein für das Projekt objektiv geeignetes primäres Tracking-, Analyse-, CRM-, Calltracking- oder Conversion-System. Ein Wechsel des primären Messsystems während des Garantiebemessungszeitraums ist nur aus sachlichem Grund zulässig und darf bereits erfasste Anfragen nicht rückwirkend zum Nachteil des Kunden verändern. Der Kunde gewährt Online Vision während der aktiven Garantiephase, des Nachlauf- und Auswertungszeitraums und einer etwaigen unentgeltlichen Fortsetzungsphase die für Messung, Zurechnung und Leistung erforderlichen Rechte.
15.2 Trackingdaten können insbesondere durch Cookie-Ablehnung, Adblocker, Browser- und Betriebssystembeschränkungen, Datenschutzvorgaben, Plattformabweichungen, Gerätewechsel und technische Störungen unvollständig sein. Ergänzend werden deshalb Formularprotokolle, CRM-Einträge, E-Mail-, Telefon- und Plattformdaten sowie sonstige zuverlässige Nachweise berücksichtigt.
15.3 Bei widersprüchlichen Daten ist zunächst das nach Ziffer 15.1 maßgebliche primäre Messsystem maßgeblich. Offensichtliche Messfehler werden anhand der Gesamtdatenlage korrigiert. Eine Anfrage bleibt berücksichtigungsfähig, wenn ihre Herkunft trotz eines technischen Trackingausfalls anderweitig zuverlässig festgestellt werden kann.
15.4 Der Kunde verändert oder entfernt Tracking-, Weiterleitungs-, Formular-, Telefon- oder CRM-Systeme nicht ohne vorherige Abstimmung. Er erfasst Offline-, Telefon- und sonstige nicht automatisch erfasste Anfragen unverzüglich im vereinbarten System, soweit sie für Optimierung oder Zählung relevant sein können.
15.5 Der Kunde dokumentiert den Bearbeitungsstatus der Anfragen, insbesondere Kontaktversuche, Termine, Angebote, Abschlüsse und begründete Ausschlussgründe. Online Vision darf diese Daten zur Kampagnenoptimierung und Prüfung der Garantiebedingungen auswerten, soweit dies datenschutzrechtlich zulässig ist.
16. Inhalt und Voraussetzungen der Anfragegarantie
16.1 Eine Anfragegarantie besteht nur, wenn sie im Angebot ausdrücklich als Leistungsgarantie oder Rückerstattungsgarantie ausgewählt und mindestens mit Garantieziel sowie aktiver Projekt-/Garantiephase vereinbart ist. Ist kein gesondertes garantiertes Agenturmodul bezeichnet, gilt dasjenige laufende Agenturmodul als garantiert, auf das sich das Garantieziel nach dem objektiven Inhalt des Angebots bezieht. Die beiden Garantiemodelle gelten nicht nebeneinander, sofern das Angebot dies nicht ausdrücklich bestimmt.
16.2 Die im Angebot bezeichnete Projekt-/Garantiephase bildet die aktive Garantiephase. Unmittelbar im Anschluss schließt sich bei jeder Anfragegarantie standardmäßig ein dreimonatiger Nachlauf- und Auswertungszeitraum an, sofern das Angebot nicht ausdrücklich eine abweichende Dauer oder den Ausschluss dieses Nachlaufzeitraums bestimmt. Der Nachlauf- und Auswertungszeitraum ist keine eigenständige unentgeltliche Leistungspflicht, sondern dient ausschließlich der weiteren Erfassung und Auswertung qualifizierter Kundenanfragen. Eine gleichzeitig eintretende kostenpflichtige Vertragsverlängerung nach Ziffer 26 bleibt hiervon unberührt. Der Garantiebemessungszeitraum besteht aus der aktiven Garantiephase und dem Nachlauf- und Auswertungszeitraum und beginnt nach Maßgabe der Ziffern 7.1 und 7.2.
16.3 Sämtliche während der aktiven Garantiephase und des anschließenden Nachlauf- und Auswertungszeitraums erzielten qualifizierten Kundenanfragen werden kumulativ auf die garantierte Gesamtzahl angerechnet. Dies gilt auch, wenn der Betreuungsvertrag während des Nachlauf- und Auswertungszeitraums bereits kostenpflichtig verlängert ist. Bei einer Leistungsgarantie zählen zusätzlich die während der anschließenden unentgeltlichen Fortsetzungsphase erzielten qualifizierten Anfragen.
16.4 Eine bestimmte monatliche oder zeitanteilige Mindestverteilung der Anfragen ist nur geschuldet, wenn sie im Angebot ausdrücklich vereinbart wurde. Maßgeblich ist grundsätzlich allein die garantierte Gesamtzahl zum Ende des Garantiebemessungszeitraums.
16.5 Die Anfragegarantie enthält keine Garantie für einen bestimmten Umsatz, Gewinn, Auftrag, Termin, Vertragsabschluss, Kundenwert, Return on Investment, eine bestimmte Bonität oder Erreichbarkeit des Interessenten oder einen sonstigen wirtschaftlichen Erfolg.
16.6 Die Anfragegarantie wird einmalig für die bei erstmaligem Vertragsschluss vereinbarte aktive Garantiephase gewährt. Eine automatische oder sonstige Verlängerung, Fortsetzung oder Erneuerung des Betreuungsvertrags begründet keine neue Anfragegarantie, keinen neuen Nachlauf- und Auswertungszeitraum, keine weitere unentgeltliche Fortsetzungsphase und keinen erneuten Rückerstattungsanspruch. Bereits aus der erstmaligen Garantie entstandene Rechte und Garantieleistungen bleiben hiervon unberührt.
17. Garantiearten und Garantieleistungen
17.1 Maßgeblich ist ausschließlich das im Angebot ausgewählte Garantiemodell. Das bloße Nichterreichen der Zielzahl löst nur die für dieses Garantiemodell vereinbarte Rechtsfolge aus.
17.2 Bei der Leistungsgarantie setzt Online Vision das garantierte Agenturmodul nach Ablauf des Garantiebemessungszeitraums ohne zusätzliche Agenturvergütung fort, bis die garantierte Gesamtzahl qualifizierter Kundenanfragen erreicht ist. Bereits gezählte Anfragen werden angerechnet. Verlängert sich der Betreuungsvertrag parallel nach Ziffer 26, wird für die Dauer der unentgeltlichen Fortsetzungsphase für den sachlich identischen Leistungsumfang des garantierten Moduls keine zusätzliche Agenturvergütung geschuldet; gesonderte oder über den garantierten Leistungsumfang hinausgehende Leistungen bleiben nach Maßgabe des Vertrags vergütungspflichtig.
17.3 Die Kostenfreiheit der Leistungsgarantie betrifft ausschließlich die eigene Agenturvergütung des garantierten Moduls. Werbebudgets und sonstige Drittkosten trägt der Kunde fort. Online Vision darf Strategie, Kanäle, Kampagnenstruktur, Inhalte und technische Maßnahmen im zumutbaren Rahmen anpassen, soweit dies der Zielerreichung dient. Die Fortsetzungsphase endet mit Zielerreichung, Verzicht des Kunden oder einer wirksamen außerordentlichen Kündigung aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund.
17.4 Bei der Rückerstattungsgarantie erhält der Kunde nach Ablauf des Garantiebemessungszeitraums grundsätzlich 100 % der während der erstmaligen aktiven Garantiephase tatsächlich gezahlten Netto-Agenturvergütung des garantierten Moduls zurück, wenn die garantierte Zielzahl trotz Einhaltung sämtlicher Garantiebedingungen nicht erreicht wurde. Das Angebot kann ausdrücklich einen hiervon abweichenden niedrigeren Prozentsatz oder einen Festbetrag als Rückerstattung bestimmen. Eine weitere unentgeltliche Leistungserbringung ist damit nicht verbunden.
17.5 Von der Rückerstattung sind Setup-, Einmal- und Zusatzvergütungen sowie Werbe-, Hosting-, Domain-, Lizenz-, Software-, Plattform- und sonstige Drittkosten stets ausgenommen. Dies gilt auch dann, wenn diese Kosten im Zusammenhang mit dem garantierten Modul anfallen. Die Bezeichnung „Geld-zurück-Garantie“ wird nur verwendet, wenn 100 % der nach Ziffer 17.4 rückerstattungsfähigen Netto-Agenturvergütung zurückgezahlt werden.
17.6 Online Vision rechnet die Rückerstattung nach abschließender Prüfung der Garantiebedingungen ab und zahlt einen fälligen Betrag innerhalb von 14 Kalendertagen nach Mitteilung einer geeigneten Bankverbindung aus. Bereits erbrachte Garantieleistungen werden auf gesetzliche Ansprüche angerechnet, soweit sie denselben wirtschaftlichen Nachteil ausgleichen.
17.7 Die in dieser Ziffer geregelte Garantieleistung ist die vereinbarte Rechtsfolge des bloßen Nichterreichens der Zielzahl bei im Übrigen vertragsgemäßer Leistung. Gesetzliche Ansprüche wegen einer hiervon unabhängigen mangelhaften oder schuldhaft vertragswidrigen Leistung sowie zwingende Haftung bleiben unberührt.
18. Besondere Mitwirkungspflichten für die Anfragegarantie
18.1 Die Anfragegarantie setzt voraus, dass der Kunde während der aktiven Garantiephase, des Nachlauf- und Auswertungszeitraums und einer etwaigen unentgeltlichen Fortsetzungsphase die für Zielerreichung, Zurechnung und Messbarkeit wesentlichen Mitwirkungspflichten erfüllt. Hierzu gehören insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Zugängen, Informationen, Inhalten, Freigaben und Budgets, die Funktionsfähigkeit der vereinbarten Website, Formulare, Kontaktwege und Tracking-Systeme, die Zahlung unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter fälliger Vergütungen und Drittkosten sowie die Unterlassung nicht abgestimmter wesentlicher Eingriffe in den garantierten Leistungsbereich. Die regelmäßige Teilnahme an den vereinbarten Strategie- und Check-in-Terminen stellt ausdrücklich eine wesentliche Garantiebedingung dar, weil dort Strategie, Ergebnisse und weitere Maßnahmen abgestimmt werden. Ein einzelner versäumter oder verspätet abgesagter Termin führt nicht automatisch zum Verlust der Garantie; Rechtsfolgen treten nur nach Maßgabe der Ziffer 19 ein, soweit die Pflichtverletzung die Leistung, Optimierung, Zielerreichung, Zurechnung oder Messbarkeit tatsächlich wesentlich beeinträchtigt.
18.2 Während des Nachlauf- und Auswertungszeitraums darf der Kunde insbesondere keine andere SEO-Agentur oder keinen Freelancer mit Eingriffen in denselben garantierten Leistungsbereich beauftragen und keine wesentlichen Änderungen an Website-Struktur, SEO-relevanten Inhalten, Weiterleitungen, Domains, Tracking, Formularen oder technischen SEO-Einstellungen vornehmen, ohne Online Vision zuvor in Textform zu informieren und eine Abstimmung zu ermöglichen. Erforderliche Sicherheitsupdates, zwingende rechtliche Anpassungen und rein redaktionelle Änderungen ohne wesentliche SEO- oder Trackingauswirkung bleiben zulässig. Online Vision darf eine sachlich erforderliche Änderung nicht unbillig verweigern. Soweit der Betreuungsvertrag kostenpflichtig verlängert wird, bleiben die im Rahmen dieser Verlängerung mit Online Vision abgestimmten Maßnahmen zulässig.
18.3 Der Kunde bearbeitet Anfragen nach dem im Angebot vereinbarten, mangels abweichender Regelung nach folgendem Kontaktprozess: erster Kontaktversuch innerhalb eines Werktags und innerhalb von fünf Werktagen mindestens drei angemessene, dokumentierte Kontaktversuche über mindestens zwei geeignete Kontaktwege, sofern entsprechende Kontaktdaten vorliegen. Die vertriebliche Nachbearbeitung entscheidet nicht rückwirkend über die objektive Qualifikation einer Anfrage, ist aber Garantiebedingung, soweit fehlende Bearbeitung, Dokumentation oder Rückmeldung die Optimierung, Qualitätskontrolle oder weitere Zielerreichung wesentlich beeinträchtigt.
18.4 Ein berechtigtes Zurückbehaltungsrecht des Kunden wegen eines Mangels oder einer Pflichtverletzung des garantierten Moduls lässt die Garantie unberührt, soweit der zurückbehaltene Betrag in einem angemessenen Verhältnis zum geltend gemachten Anspruch steht.
19. Folgen einer Verletzung von Garantiebedingungen
19.1 Nicht jede geringfügige Pflichtverletzung beeinträchtigt die Garantie. Führt eine Pflichtverletzung während der aktiven Garantiephase, des Nachlauf- und Auswertungszeitraums oder einer unentgeltlichen Fortsetzungsphase tatsächlich zu einer wesentlichen Behinderung der Leistung, Zielerreichung, Zurechnung oder Messbarkeit, ist der jeweils maßgebliche Zeitraum für die nachgewiesene Dauer der Beeinträchtigung zuzüglich einer erforderlichen Wiederanlaufzeit von höchstens fünf Werktagen gehemmt. Die Zielzahl wird nicht nachträglich einseitig reduziert.
19.2 Bei einer behebbaren wesentlichen Pflichtverletzung weist Online Vision den Kunden in Textform auf die konkrete Beeinträchtigung und deren voraussichtliche Folge hin und setzt eine angemessene Frist zur Abhilfe. Die Hemmung endet mit vollständiger Beseitigung der Beeinträchtigung.
19.3 Eine Abhilfefrist ist nur entbehrlich, wenn die Pflichtverletzung nicht behebbar ist oder der Kunde die Abhilfe ernsthaft und endgültig verweigert. Dies kann insbesondere bei vorsätzlicher Manipulation oder Löschung relevanter Trackingdaten, einer nicht mehr rückgängig zu machenden wesentlichen Änderung der Website oder SEO-Struktur, dem endgültigen Entzug eines erforderlichen Budgets oder einem nachhaltigen, nicht mehr abgrenzbaren Eingriff einer anderen Agentur der Fall sein.
19.4 Die Garantie erlischt nur mit Wirkung für die Zukunft, wenn eine wesentliche Pflichtverletzung trotz Fristsetzung fortbesteht oder eine Abhilfe nach Ziffer 19.3 entbehrlich ist, die Zielerreichung oder verlässliche Messung hierdurch dauerhaft erheblich beeinträchtigt wird und Online Vision die Garantieleistung unter Berücksichtigung beiderseitiger Interessen nicht zugemutet werden kann. Bereits gezählte Anfragen und bis dahin entstandene Rechte bleiben unberührt.
19.5 Zahlungsverzug lässt die Garantie erst ruhen, wenn der Kunde mit einer das garantierte Modul betreffenden unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung trotz Mahnung und angemessener Nachfrist in wesentlichem Umfang in Verzug bleibt. Die Garantie erlischt wegen Zahlungsverzugs nur, wenn Online Vision deshalb wirksam außerordentlich kündigt.
19.6 Online Vision dokumentiert die geltend gemachte Pflichtverletzung, den Zeitraum der Beeinträchtigung und deren Auswirkungen nachvollziehbar. Im Streitfall gelten die gesetzlichen Darlegungs- und Beweislastregeln.
20. Hosting, Domains, Wartung und Lizenzen
20.1 Hosting-, Domain-, Wartungs- und Lizenzleistungen werden nur im ausdrücklich vereinbarten Umfang erbracht. Das Angebot bestimmt insbesondere Speicherplatz, Domains, Backups, Updateumfang, Reaktionszeiten, Lizenzen und etwaige Verfügbarkeitszusagen.
20.2 Soweit Online Vision Server oder Dienste externer Anbieter nutzt, richtet sich deren technische Verfügbarkeit nach dem jeweiligen Drittvertrag. Eine bestimmte Mindestverfügbarkeit schuldet Online Vision nur, wenn sie im Angebot oder in einer Service-Level-Vereinbarung ausdrücklich zugesagt wurde.
20.3 Wartung umfasst, soweit nichts anderes vereinbart ist, die technische Aktualisierung der eingesetzten Standardsoftware und eine angemessene Funktionskontrolle. Nicht umfasst sind neue Funktionen, Designänderungen, Inhaltsaktualisierungen, Anpassungen an neue Rechtslagen oder Störungen, die der Kunde, Dritte oder nicht unterstützte Komponenten verursacht haben.
20.4 Backups werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind. Der Kunde hält eigene Sicherungen geschäftskritischer Daten vor, soweit ihm dies zumutbar ist.
20.5 Domains werden grundsätzlich auf den Kunden registriert. Ist Online Vision ausnahmsweise vorübergehend Domaininhaber oder Vertragspartner eines Drittanbieters, wirkt Online Vision nach vollständiger Zahlung und Vertragsende an einer technisch und vertraglich möglichen Übertragung mit. Nicht im Angebot enthaltener Übertragungsaufwand ist nach vorherigem Hinweis vergütungspflichtig.
20.6 Endet eine von Online Vision bereitgestellte Lizenz, darf der Kunde die betroffene Software nur weiter nutzen, wenn er selbst eine Anschlusslizenz erwirbt. Online Vision informiert über erkennbare wesentliche Folgen, ist aber nicht verpflichtet, Drittleistungen nach Vertragsende vorzufinanzieren.
21. Drittanbieter und externe Plattformen
21.1 Ist der Kunde selbst Vertragspartner eines Hosting-, Plattform-, Werbe-, Software- oder Lizenzanbieters, gelten dessen Bedingungen ausschließlich im Verhältnis zwischen dem Kunden und diesem Drittanbieter. Online Vision weist auf die für die Leistung wesentlichen Drittanbieter hin, soweit sie bei Vertragsschluss feststehen.
21.2 Ist Online Vision Vertragspartner des Drittanbieters und wird dessen Leistung dem Kunden zur Nutzung überlassen, gelten Drittbedingungen gegenüber dem Kunden nur, soweit sie ihm vor Vertragsschluss zugänglich gemacht wurden, für die konkrete Nutzung erforderlich sind und im Angebot oder einer Anlage bezeichnet werden.
21.3 Online Vision ist nicht verantwortlich für Verfügbarkeit, Preispolitik, Produktänderungen, Sperrentscheidungen oder Datenverarbeitung eines Drittanbieters, soweit Online Vision Auswahl, Konfiguration oder eine eigene Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
21.4 Online Vision darf einen Drittanbieter ändern oder ersetzen, wenn dessen Leistung nicht mehr verfügbar, rechtlich bedenklich oder wesentlich verändert ist und eine technisch sowie wirtschaftlich zumutbare Alternative besteht. Wesentliche Auswirkungen auf Preis, Leistungsumfang oder Zeitplan bedürfen einer Abstimmung mit dem Kunden.
21.5 Der Kunde hält Plattformrichtlinien ein und stellt erforderliche Verifizierungs-, Identitäts-, Abrechnungs- und Unternehmensinformationen bereit. Sperrungen infolge unzutreffender Kundendaten, früherer Verstöße oder kundenseitiger Inhalte fallen in die Sphäre des Kunden.
22. Inhalte des Kunden, Rechte Dritter und Freistellung
22.1 Der Kunde ist für sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte, Angebote, Preise, Marken, Bilder, Videos, Texte, Daten und Werbeaussagen verantwortlich.
22.2 Der Kunde sichert zu, über die für die vertragsgemäße Nutzung erforderlichen Rechte, Einwilligungen und Lizenzen zu verfügen. Online Vision ist ohne ausdrücklichen zulässigen Prüfauftrag nicht verpflichtet, Marken-, Urheber-, Persönlichkeits-, Wettbewerbs-, Datenschutz-, Berufs- oder sonstige Rechtsprüfungen durchzuführen.
22.3 Wird Online Vision wegen einer vom Kunden zu vertretenden Rechtsverletzung durch Kundenvorgaben oder Kundeninhalte von einem Dritten in Anspruch genommen, stellt der Kunde Online Vision von berechtigten Ansprüchen und den erforderlichen angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei. Online Vision informiert den Kunden unverzüglich und stimmt wesentliche Verteidigungsmaßnahmen ab. Anerkenntnisse oder Vergleiche zulasten des Kunden werden ohne dessen Zustimmung nur geschlossen, wenn diese nicht unbillig verweigert werden darf.
22.4 Online Vision darf die Veröffentlichung erkennbar rechtswidriger, irreführender, diskriminierender, schädlicher oder plattformwidriger Inhalte verweigern oder nach Hinweis vorläufig sperren, ohne hierdurch eine Pflicht zur umfassenden rechtlichen Prüfung zu übernehmen.
23. Nutzungsrechte und Arbeitsergebnisse
23.1 Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der auf das jeweilige Arbeitsergebnis entfallenden Vergütung über. Bis dahin erhält der Kunde ein auf die Prüfung beschränktes Recht; eine produktive Nutzung bedarf der Zustimmung von Online Vision.
23.2 An kundenspezifisch erstellten und final abgenommenen Websites, Designs, Texten, Grafiken und sonstigen Endergebnissen erhält der Kunde, soweit rechtlich übertragbar, die für seinen Geschäftszweck erforderlichen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte einschließlich des Rechts zur Vervielfältigung, öffentlichen Zugänglichmachung, Bearbeitung und Nutzung durch verbundene Unternehmen oder beauftragte Dienstleister. Soweit das Angebot nichts anderes bestimmt, werden diese Rechte an kundenspezifischen Endergebnissen ausschließlich eingeräumt.
23.3 Ausgenommen sind Standardbausteine, Frameworks, wiederverwendbare Codeelemente, Methoden, Vorlagen, Bibliotheken, Plugins, Themes, Schriftarten, Stockmedien, Open-Source- und Drittsoftware. Hieran erhält der Kunde nur die für den Vertragszweck erforderlichen Rechte nach den jeweiligen Lizenzbedingungen. Online Vision darf allgemeines Know-how und nicht kundenspezifische Komponenten weiterverwenden.
23.4 Online Vision wird kundenspezifische Kennzeichen, Inhalte und die konkrete individuelle Gesamtgestaltung nicht für Dritte identisch oder verwechslungsfähig wiederverwenden. Nicht ausgewählte Entwürfe, Zwischenstände, Rohdateien, offene Grafikdateien, interne Prompts, Kalkulationen und Arbeitsmethoden werden nur herausgegeben oder lizenziert, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
23.5 Bei vollständigen Website-Neuerstellungen erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung die vereinbarten administrativen Zugänge und den auf dem Zielsystem eingesetzten Projektcode, soweit technisch vorhanden und rechtlich zulässig. Ein Anspruch auf gesonderte Aufbereitung, Kommentierung, Dokumentation, Herausgabe interner Repositories oder interner Entwicklungswerkzeuge besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
24. Referenznennung
24.1 Online Vision darf Firma, Logo, öffentlich zugängliche Screenshots und eine sachliche Projektbeschreibung nur als Referenz verwenden, wenn der Kunde dies im Angebot ausdrücklich mit „ja“ bestätigt hat.
24.2 Nicht öffentlich bekannte Umsätze, Conversion-Raten, Werbebudgets, interne Kennzahlen, vertrauliche Strategien oder personenbezogene Daten dürfen nur nach gesonderter Freigabe veröffentlicht werden.
24.3 Der Kunde kann eine erteilte Zustimmung aus wichtigem Grund mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Online Vision entfernt die betroffene Referenz innerhalb angemessener Frist aus eigenen, technisch beherrschbaren Medien. Bereits gedruckte Unterlagen müssen nicht vernichtet werden.
24.4 Ein Agenturhinweis in einer Website darf nur angebracht werden, wenn dies im Angebot vorgesehen oder gesondert vereinbart ist. Der Hinweis darf Nutzung und Außendarstellung des Kunden nicht unangemessen beeinträchtigen.
25. Datenschutz und Vertraulichkeit
25.1 Beide Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzgesetze. Ihre datenschutzrechtliche Rollenverteilung richtet sich nach der tatsächlichen Verarbeitung. Soweit Online Vision personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO.
25.2 Der Kunde ist insbesondere für die Rechtsgrundlage der Erhebung und werblichen Nutzung von Interessenten- und Kundendaten, erforderliche Informationspflichten, Einwilligungen und die Zulässigkeit der Kontaktaufnahme verantwortlich, soweit Online Vision nicht ausdrücklich eine eigene Verantwortlichkeit übernimmt.
25.3 Beide Parteien behandeln alle als vertraulich gekennzeichneten oder ihrer Natur nach vertraulichen Geschäfts- und Betriebsinformationen geheim und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung. Die Verpflichtung gilt nach Vertragsende fort, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht.
25.4 Von der Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind, ohne Pflichtverletzung bekannt werden, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund Gesetzes, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
26. Vertragslaufzeit und Kündigung
26.1 Einmalprojekte enden mit vollständiger Leistung, Abnahme und Abrechnung. Laufende Verträge beginnen und laufen für die im Angebot bestimmte Mindestlaufzeit.
26.2 Während einer vereinbarten Mindestlaufzeit ist die ordentliche Kündigung laufender Dienstleistungsmodule ausgeschlossen. Das gesetzliche Recht des Bestellers zur freien Kündigung werkvertraglicher Leistungsteile nach § 648 BGB bleibt unberührt; der Vergütungsanspruch richtet sich in diesem Fall nach den gesetzlichen Vorschriften.
26.3 Laufende Dienstleistungsverträge einschließlich eines ursprünglich garantierten Moduls verlängern sich nach Ablauf der im Angebot vereinbarten Mindestlaufzeit automatisch jeweils um die Dauer der ursprünglichen Mindestlaufzeit, wenn sie nicht fristgerecht in Textform gekündigt werden. Bei einer ursprünglichen Mindestlaufzeit von weniger als zwölf Monaten beträgt die ordentliche Kündigungsfrist einen Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit; bei einer ursprünglichen Mindestlaufzeit von zwölf Monaten oder länger drei Monate zum Ende der jeweiligen Laufzeit. Eine abweichende Verlängerungs- oder Kündigungsregelung gilt nur, wenn sie im Angebot ausdrücklich vereinbart ist.
26.4 Die automatische Verlängerung nach Ziffer 26.3 betrifft ausschließlich den kostenpflichtigen Betreuungsvertrag. Die erstmalig vereinbarte Anfragegarantie verlängert oder erneuert sich dadurch nicht; es gelten Ziffer 16.6 und die dort geregelte Einmaligkeit der Garantie. Der Nachlauf- und Auswertungszeitraum der erstmaligen Garantie kann mit der kostenpflichtigen Vertragsverlängerung zeitlich zusammenfallen. Wird aus der erstmaligen Garantie eine unentgeltliche Fortsetzungsphase nach Ziffer 17.2 ausgelöst, geht diese für den sachlich identischen Leistungsumfang des garantierten Moduls einer parallelen Vergütungspflicht vor; zusätzliche oder nicht von der Garantie erfasste Leistungen bleiben vergütungspflichtig.
26.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Online Vision kann insbesondere vorliegen, wenn der Kunde einen wesentlichen Zahlungsrückstand trotz angemessener Nachfrist nicht ausgleicht, erforderliche Mitwirkung dauerhaft verweigert, rechtswidrige Leistungen verlangt, Systeme oder Daten vorsätzlich manipuliert oder die Fortsetzung aus sonstigen schwerwiegenden Gründen unzumutbar ist.
26.6 Kündigungen bedürfen der Textform. Eine ordentliche Kündigung von Online Vision beendet eine bereits ausgelöste Garantieleistung nicht; die Ziffern 17 bis 19 bleiben unberührt.
27. Folgen der Vertragsbeendigung
27.1 Mit Vertragsende werden sämtliche bis dahin erbrachten Leistungen und angefallenen Drittkosten abgerechnet. Gesetzliche Vergütungs-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche bleiben unberührt.
27.2 Online Vision übergibt nach vollständiger Zahlung die nach Angebot und Ziffer 23 geschuldeten Zugänge und Daten. Eine darüber hinausgehende Migration, technische Begleitung, Aufbereitung oder Übertragung von Drittverträgen ist Zusatzleistung.
27.3 Online Vision darf Projekt- und Kundendaten nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen und einer angemessenen Übergangsfrist löschen. Vor einer absehbaren Löschung geschäftskritischer Projektdateien wird Online Vision den Kunden informieren, soweit dies technisch und wirtschaftlich zumutbar ist.
27.4 Nutzungsrechte an nur für die Vertragslaufzeit bereitgestellten Tools, Lizenzen, Kundenbereichen und Plattformzugängen enden mit dem Vertrag, sofern Angebot oder Drittanbieterlizenz keine Fortnutzung erlauben.
28. Haftung
28.1 Online Vision haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, nach dem Produkthaftungsgesetz, aufgrund ausdrücklich übernommener Garantien in deren vereinbartem Umfang und in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
28.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Online Vision nur auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
28.3 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt auch zugunsten der Organe, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Online Vision.
28.4 Für Datenverlust ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei einer ordnungsgemäßen und dem Kunden zumutbaren Datensicherung entstanden wäre. Ziffer 28.1 bleibt unberührt.
28.5 Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und reine Folgeschäden haftet Online Vision bei leichter Fahrlässigkeit nur, soweit solche Schäden bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vorhersehbar und vertragstypisch waren.
28.6 Aus dem bloßen Nichterreichen der garantierten Zahl qualifizierter Kundenanfragen folgt ausschließlich die im Angebot ausgewählte und in Ziffer 17 geregelte Garantieleistung. Ansprüche wegen einer hiervon unabhängigen schuldhaften Pflichtverletzung und zwingende gesetzliche Haftung bleiben unberührt.
29. Höhere Gewalt und sonstige externe Störungen
29.1 Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Ausfälle aufgrund von Ereignissen außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs, insbesondere Naturereignissen, Krieg, behördlichen Maßnahmen, erheblichen Ausfällen von Energie-, Telekommunikations- oder Cloudinfrastruktur, Cyberangriffen trotz angemessener Schutzmaßnahmen, Arbeitskämpfen oder flächendeckenden Plattformstörungen.
29.2 Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich und unternimmt zumutbare Maßnahmen zur Schadensminderung. Leistungs- und Garantiefristen verlängern sich um die nachgewiesene Dauer der Behinderung und eine erforderliche Wiederanlaufzeit von höchstens fünf Werktagen.
29.3 Dauert das Ereignis länger als 60 Tage und ist eine Fortsetzung unzumutbar, kann jede Partei den betroffenen Leistungsteil außerordentlich kündigen. Bereits erbrachte Leistungen und angefallene Drittkosten werden abgerechnet; im Übrigen bleiben die gesetzlichen Rechte, insbesondere wegen Unmöglichkeit und Wegfalls der Gegenleistung, unberührt.
30. Abtretung, Rechtswahl und Gerichtsstand
30.1 Der Kunde darf Ansprüche aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von Online Vision abtreten. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. § 354a HGB und zwingende gesetzliche Abtretungsrechte bleiben unberührt.
30.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der kollisionsrechtlichen Verweisungsnormen, soweit deren Ausschluss zulässig ist.
30.3 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist Potsdam ausschließlicher Gerichtsstand. Online Vision bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
31. Schlussbestimmungen
31.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen zu Beweiszwecken in Textform erfolgen, soweit gesetzlich keine strengere Form gilt. Individuelle Abreden bleiben unabhängig hiervon wirksam.
31.2 Für einen laufenden Vertrag gilt die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung dieser AGB. Änderungen für bestehende Verträge bedürfen einer Vereinbarung; eine bloße Veröffentlichung einer neuen Fassung genügt nicht.
31.3 Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. Eine geltungserhaltende Reduktion findet nicht statt.